Unser Wasser – unentbehrliches Element für jedes Lebewesen.

Die Werkvorschriften – gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton. Das Reglement der INFRA basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11) sowie den Konzessionsverträgen mit den Gemeinden Meilen und Uetikon am See. Als Netzbetreiberin unterhält, plant, baut, liefert, überwacht und finanziert die iNFRA die Wasserversorgung innerhalb dieser Vorgaben und innerhalb der Rahmenbedingungen des Bundes und des Kantons.

Wasserinstallation

Wasserinstallationen – geprüft und bewilligt. Sämtliche Wasserinstallationen (Neuerstellung und Änderungen) müssen nach den Normen der SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) erfolgen und durch die iNFRA geprüft und bewilligt werden. Die Ausführung darf nur durch Firmen erfolgen, welche im Besitz einer Installationsbewilligung der iNFRA sind.

Die Installationsbewilligung kann in Form einer Dauerbewilligung oder einer Einmalbewilligung erfolgen und ist gebührenpflichtig. Begehren um eine Installationsbewilligung werden durch den Brunnenmeister behandelt.

Die Erstellung, Veränderung und Fertigstellung der Wasserinstallationen sind durch den Sanitär schriftlich mittels einer Installationsanzeige zu melden. Mit der Installationsbewilligung sind sämtliche Pläne und Schemas im Doppel einzureichen.

Mit den Arbeiten darf erst nach der schriftlichen Bestätigung der Installationsbewilligung begonnen werden. Danach ist die Fertigstellung der Installationen der iNFRA zur Abnahme zu melden.

Das Abwasser – gesammelt und transportiert. Erstellung und Betrieb des Abwassersystems liegen in der Verantwortung der Gemeinden Meilen und Uetikon. Da zwischen dem Bezug von Trinkwasser und der Produktion von Abwasser aber meistens ein direkter Zusammenhang besteht, übernimmt die iNFRA das Inkasso der Gebühren im Auftrag der Gemeinden.

Allgemein wird unter dem Begriff «Abwasser» Schmutzwasser aus Haushalten, öffentlichen Betrieben, der Industrie, Landwirtschaft und dem Gewerbe verstanden. Hinzu zählt auch Meteorwasser, also Regenwasser, das von bebauten oder befestigten Flächen abfliesst.

Das Schmutzabwasser führt zum einen, ca. 90%, in die ARA Meilen (Einzugsgebiet: Uetikon am See, Meilen, Herrliberg) und zum anderen, ca. 10%, in die ARA Männedorf (Einzugsgebiet: Uetikon am See, Männedorf). Hier werden die Abwässer aufwändig gereinigt, um sie wieder in ein Gewässer oder das Grundwasser einleiten zu können.

Das Inkasso für die Gebühren – sowohl für das Abwasser, als auch für die Gebühren in Sachen Siedlungsentwässerung von Grundstücken und für den Abfall – übernimmt iNFRA im Auftrag der Gemeinden.

Wasserinstallation
«Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser, denn Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück.»


(Thales von Milet, 624 - 546)

Abwasser Meilen (Stand 2020):

  • Grundgebühr CHF 0.09 pro m2 Grundstücksfläche / Jahr
    (bei Gewichtsfaktor 1)
  • Anschlussgebühren CHF 17.00 pro m2
    (bei Gewichtsfaktor 1)
  • Mengengebühr CHF 1.30 pro m3 Abwasser bezogenes Trinkwasser

Abwasser Uetikon am See (Stand 2019):

  • Grundgebühr CHF 105 pro Wohneinheit
  • Mengengebühr CHF 1.50 pro m3 Abwasser bezogenes Trinkwasser
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Wasser Gesetzgebung

Gemeinde Meilen

Gemeinde Meilen

Gemeinde Uetikon

Gemeinde Uetikon am See

Infrastruktur Zürichsee AG
Schulhausstrasse 18, 8706 Meilen
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Hauptnummer 044 924 18 18
24h-Pikettdienst 044 924 18 18

Öffnungszeiten Montag - Freitag
8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
(Freitags bis 16.00 Uhr)