Unsere Dienstleistungen – die kompetente Beratungsstelle für Ihre Anliegen. Von Energieeffizienz über nachhaltige Mobilität bis zur Unterstützung bei Bauvorhaben: So vielseitig wie die Bedürfnisse unserer Kunden ist auch unser Dienstleistungsangebot.
Der direkte Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Unser Kundenservice steht Ihnen daher gerne für Fragen und Anliegen hinsichtlich Strom- und Wasserversorgung zur Seite. Ergänzend setzen wir auf einen Online-Schalter, der die wichtigsten Dokumente und Standardformulare bereitstellt, womit sich viele Angelegenheiten bequem und unkompliziert erledigen lassen.
Für grössere Projekte, wie beispielsweise die Installation einer Photovoltaik-Anlage, das Bauen und Renovieren Ihres Zuhauses oder bei der Konzeption einer Eigenverbrauchsgemeinschaft, stehen wir gerne unterstützend zur Seite.
Baugesuch / Baubewilligung – so läuft alles nach Plan. Grosse Projekte wie der Bau des eigenen Einfamilienhauses beginnen mit einer ersten Idee. Bis zur Schlüsselübergabe läuft ein Programm in mehreren Phasen ab, die es sorgfältig abzuwickeln gilt.
Das Vorgehen bei Bauvorhaben ist weitgehend mit den Bauämtern der Gemeinden Meilen und Uetikon am See koordiniert. Sobald eine Baubewilligung für ein Neubau- oder Umbauprojekt von der Gemeinde erteilt wird, wird gleichzeitig die iNFRA informiert. Die Klärung der Anschlüsse für Strom und Wasser ist in den meisten Fällen eine Bauauflage. Deshalb nehmen wir kurz nach der Erteilung der Baubewilligung mit dem Bauherrn bzw. mit dessen Vertreter Kontakt auf, um die Details zum Bauprojekt zu klären.
Dazu benötigen wir ein Anschlussgesuch und zwei Plansätze zum Bauprojekt. Auf Grund dieser Angaben werden allfällige Netzkostenbeiträge für die Strom- und Wasserversorgung ermittelt. Ausserdem legen wir Netzanschlusspunkt und die Lage und Grösse der Anschlussleitungen mit dem Bauherrn fest. Für unsere Leistungen erstellen wir Kostenvorschläge. Sobald alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind, bestätigen wir der Gemeinde, dass die Bauauflagen erfüllt sind. Vor Baubeginn müssen allfällige Netzkostenbeiträge bezahlt sein.
Achtung: Ab 2022 gelten neue Grundsätze für Netzkostenbeiträge. Für Projekte mit Baufreigabe bis 30. Juni 2022 gelten Übergangsbe-stimmungen. Die neuen Netzkostenbeiträge sind in den Tarifregle-menten festgehalten:
Diese können mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen mit dem Formular «Anmeldung für Bauprovisorien» in Auftrag gegeben werden. Ausserordentlich hohe Anschlussleistungen für Ihren Bau-Kran bedürfen vorgängiger Klärung. Die Montage und Demontage von Bauprovisorien erfolgen mittels Pauschalen an den Bauherrn. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise und ausschliesslich an den Bauherrn. Die Wasser- und Elektroinstallationen müssen durch die iNFRA bewilligt werden.
Diese können mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen mit dem Formular «Anmeldung für Strom- und Wasserprovisorien (Vereine&Anlässe)» in Auftrag gegeben werden.
Elektroinstallationen
Elektroinstallationen dürfen nur durch Firmen mit Installationsbewilligung ausgeführt werden, wobei die Werkvorschriften des Kantons Zürich gelten. Bitte beachten Sie dabei speziell den Punkt 6 - Messeinrichtungen - und die Ergänzungen der Werkvorschriften der iNFRA. Weiter gilt für Elektroinstallationen eine Meldepflicht. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten mittels installationsanzeige der iNFRA angemeldet und von dieser freigegeben werden. Nach der Fertigstellung müssen die Elektroinstallation mittels Sicherheitsnachweis (SINA) von der iNFRA abgenommen werden.
Sanitärinstallationen
Wasserinstallationen dürfen nur durch Sanitär-Unternehmen ausgeführt werden, welche von der iNFRA dazu autorisiert sind. Sie müssen ihre Fachkunde mit gültigen Zertifikaten des SVGW belegen. Auch für Sanitärinstallationen gilt eine Meldepflicht. Vor Beginn der Arbeiten muss die Wasserinstallation mittels einer Installationsanzeige der iNFRA angemeldet und von dieser freigegeben werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Fertigstellungsanzeige mit den endgültigen Schemata einzureichen. Die iNFRA kontrolliert die Installation anlässlich einer Anlagenbegehung und stellt, nach der Behebung allfälliger Mängel, eine Betriebsbewilligung aus. Die Details sind im Wasserversorgungsreglement der iNFRA unter Kapitel 8 Hausinstallationen geregelt.
Fertigstellungsanzeige Wasser
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