Zum Hauptinhalt springen

Fragen und Antworten

Sie möchten die Rechnungen elektronisch erhalten?

Kein Problem. Rufen Sie uns an unter +41 44 924 18 18, schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder informieren Sie sich über eBill.

Wo finden Sie Ihre Kundennummer?

Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung oben links.

Was ist eine Akontozahlung?
Unter Akontozahlung, auch Anzahlung oder Abschlagszahlung genannt, versteht man die Teilzahlung, die im Voraus für den gesamten oder einen Teil des geschuldeten Geldbetrages, der in Zukunft fällig wird, geleistet wird. Oder einfacher ausgedrückt: Sie leisten eine Anzahlung, damit Sie nicht den ganzen Strom- und Wasserverbrauch Ende Jahr bezahlen müssen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet die Infrastruktur Zürichsee an?

Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Lesen Sie mehr dazu auf unserem Online-Schalter.

Wie können Sie per eBill (E-Rechnung) bezahlen?

Die Anmeldung für die elektronische Rechnung "eBill" findet auf dem E-Banking Portal Ihres Finanzinstituts statt. Der elektronische Rechnungsempfang ist in wenigen Schritten eingerichtet. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: https://www.ebill.ch

Wieso ist Ihre Rechnung plötzlich viel höher?

Wohnen mehr Personen in Ihrem Haushalt? Sind mehr Geräte in Betrieb? Waschen Sie öfter als zuvor? Es gibt viele Gründe für einen höheren Strom- oder Wasserverbrauch. Übrigens: Ältere Elektrogeräte oder Kühlschränke verbrauchen bis zu 20 Prozent mehr Strom. Es lohnt sich also, ältere Geräte zu ersetzen. Hier geht's zu unseren Energiespartipps: Strom | Wasser

Wie viele Rechnungen erhalten Sie von der iNFRA pro Jahr?

Pro Jahr erhalten Sie drei Akontorechnungen. Damit bezahlen Sie einen bestimmten Betrag im Voraus. Ende Jahr lesen wir Ihren Zählerstand ab und erstellen die Jahresrechnung, auf welcher Ihre effektiven Stromkosten ausgewiesen sind. Von diesem Betrag für den effektiven Stromverbrauch werden Ihnen die drei Akonto-Zahlungen abgezogen. So verteilen sich Ihre Stromkosten auf vier Zahlungen im Jahr.

Warum ist auf meiner Rechnung unter Niedertarif kein Betrag ausgewiesen?
Damit Ihr Stromzähler Hoch- und Niedertarif messen kann, muss ein Rundsteuerempfänger (RSE) installiert und mit Ihrem Stromzähler verbunden sein. Ist das an Ihrem Standort nicht der Fall, kann der Stromzähler nur einen Tarif zählen. Eigentümer/-innen können eine Umrüstung bei uns beantragen.
Was ist mit «Flexibilität» gemeint?

Die Netznutzungstarife enthalten eine Vergünstigung, wenn Sie die «Flexibilität» (Ein- und Ausschalten von grossen Verbrauchern wie z.B. dem Boiler) an die iNFRA übertragen. Die iNFRA schaltet diese Flexibilitäten über den Rundsteuerempfänger und stabilisiert damit das Stromnetz. Wenn Sie grosse Verbraucher wie z.B. Boiler oder Wärmepumpe selbst schalten, müssen Sie diese Vergünstigung zurückbezahlen. Die Nutzung der Flexibilität muss schriftlich vereinbart werden.

pdf   Nutzung der Flexibilität

Was ist ein Stromprodukt?

Die iNFRA bietet vier Stromprodukte an. Sie unterscheiden sich darin, wie der Strom erzeugt worden ist. Beziehen Sie das Standardprodukt der iNFRA, wurde Ihr Strom mit 100 Prozent erneuerbarer Wasserkraft aus der Schweiz erzeugt. In alternativen Stromprodukten wird der Strom beispielsweise zu 100 Prozent aus Solarenergie erzeugt. Sie finden die verschiedenen Produkte der iNFRA im Online-Schalter.

Kann ich mein Stromprodukt wechseln?

Ja. Die Änderung wird jedoch erst im Folgejahr wirksam (ausgenommen Neuzuzüger). Melden Sie uns den Wechsel bitte online mit folgendem Formular: https://www.infra-z.ch/onlineschalter

Was verändert sich für mich beim Wechsel auf Smart Meter?

Die Auslesung Ihres Energieverbrauchs erfolgt mit den Smart Meter aus der Ferne. Das heisst, es kommen keine Zählerableser mehr bei Ihnen vorbei. Diejenigen Kundinnen und Kunden, die bis anhin eine Zählerkarte ausgefüllt haben, sind mit den Smart Meter davon befreit.

  - Ausführliche Infos zu Smart Meter finden sie hier...

Weshalb sollten Sie Ihren Umzug melden?

Damit wir Ihren Zählerstand per Auszugsdatum ablesen können. Melden Sie Ihren Umzug nicht, verbrauchen Ihre Nachfolger/-innen den Strom auf Ihre Kosten.

Bis wann sollten Sie Ihren Umzug melden?

Melden Sie uns Ihren Umzug bitte mindestens 10 Tage vor Schlüsselabgabe, damit wir Ihren Stromzähler am richtigen Datum ablesen können. Ansonsten wird Ihnen der Stromverbrauch bis zur nächsten Zählerablesung in Rechnung gestellt.

Wie kann ich meinen Umzug melden?

Bitte benutzen Sie dafür das Formular im Onlineschalter auf unserer Homepage oder melden Sie sich per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bei uns.

Müssen Sie den Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses melden?

Ja. Melden Sie uns den Verkauf sowie die neuen Eigentümer/-innen bitte vor oder direkt nach dem Handänderungstermin auf dem Grundbuchamt.

Welche Wasserhärte hat mein Wasser?

Sie können auf unserer Homepage die Wasserhärte Ihrer Wohnlage prüfen.

Wie kann ich eine defekte Strassenlampe melden?

Sie können uns den Beleuchtungsdefekt im Online-Schalter auf unserer Homepage oder per Telefon +41 44 924 18 18 melden. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.