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Die kompetente Beratungsstelle für Ihre Anliegen.

Verrechnungslösungen – Einfach abgerechnet. Als Energielieferant kennen wir bereits jeden Haushalt in Meilen und Uetikon am See. Entsprechend einfach ist es für uns, auch im Auftrag von Dritten, Leistungen zu verrechnen; sei es Wasserverbrauch, Wärmeverbrauch oder Allgemeinstrom. Gerade Verwaltungen oder auch Eigenverbrauchsgemeinschaften ZEV nutzen unsere Dienstleistungen von Messung bis Abrechnung sehr gerne.

Für Mieter oder Stockwerkeigentümer ist es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Einige Rechnungen erhalten sie von der Verwaltung, andere vom Energieversorger direkt. Die Verwaltungen teilen die Rechnungen für den Allgemeinstrom nach eigenen Schlüsseln auf und verrechnen die Kosten dann über die Nebenkosten. Auch die Abrechnung innerhalb einer Eigenverbrauchsgemeinschaft ZEV ist sehr anspruchsvoll, da sowohl die Kosten für die Eigenproduktion als auch die faire Zuteilung der aus dem Netz bezogenen Energie berücksichtigt werden muss.

Wir betreiben Systeme, die solche Abrechnungen einfach erledigen – ob Verwaltung oder ZEV. Die entsprechenden Anforderungen, wie beispielswiese den genauen Umfang und Ablauf der Verrechnungs-dienstleistungen, nehmen wir gerne in einem Gespräch auf und unterbreiten anschliessend passende Lösungsvorschläge.

Haben sie sich dafür entschieden, eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ZEV zu gründen oder möchten als Verwaltung von unseren Verrechnungsdienstleistungen profitieren? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Leitungskataster – Informationen zur Lage und Zustand der Anlagen. Im Boden verlaufen Leitungssysteme von hohem Wert und grosser Bedeutung für unsere Lebensqualität und Sicherheit. So wurden die Netze und Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Kommunikationsanlagen und Entwässerungen während Generationen mit grossem Aufwand gebaut und erweitert worden. Für Unterhalt, Erneuerung und Erweiterung ist es von grosser Bedeutung zu wissen, wo und in welchem Zustand sich diese Anlagen befinden.

Die iNFRA ist für die Nachführung des Strom- und Wasserleitungskatasters in den Gemeinden Meilen und Uetikon am See verantwortlich. Kabel, Wasserleitungen und alle Armaturen werden, bevor sie wieder zugedeckt werden, durch unsere Mitarbeitenden vermessen und im GIS-System (Geographisches Informationssystem) mit allen Eigenschaften erfasst. Somit können dem System jederzeit genaue Informationen zur Lage und zum Alter der Bauteile entnommen werden. Für Unterhaltszwecke werden einzelne Pläne (Stromnetzplan, Hydrantenplan etc.) in regelmässigen Zeitabständen erstellt. Gerade bei Bauvorhaben von Privaten, der Gemeinde oder dem Kanton ist der Leitungskataster ein wichtiges Planungsinstrument.

Auszüge aus dem Strom- und Wasserleitungskataster sind kostenpflichtig und können via Onlineformular oder E-Mail bestellt werden.

Die Preise finden Sie hier:

pdfTarifblatt für Planauskünfte/Katasterpläne

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Hausinstallationskontrolle – Regelmässige Prüfung zu Ihrem Schutz. Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen (NIV, 734.27) zu führen, weshalb wir die Besitzer zum gegebenen Zeitpunkt auffordern, uns den entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen.

Regelmässige Kontrollen
Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden.

Jedes Jahr Baustellen, Märkte, Chilbi usw.
Alle 3 Jahre Tankstellen
Alle 5 Jahre Schulen, Warenhäuser, Restaurants, Imbisslokale, Bar, Hotels, Kinos, Theater, Alters- und Kinderheime, Arztpraxen, Laboratorien und Installationen nach Nullung Schema III.
Alle 10 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle
Büroräume, Läden, gewerbliche Werkstätten, Lagerräume, Kirchen, landwirtschaftliche Betriebe (Stall, Scheune, Schopf).

Alle 20 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle

Allgemeine Wohnräume, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser

NIV Art. 31 Unabhängigkeit der Kontrollen

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle nach Artikel 35 Absatz 3, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Unter folgendem Link finden Sie die offizielle Liste für kontrollberechtigte Firmen und Personen.

www.verzeichnisse.esti.ch

Die Infrastruktur Zürichsee AG stellt auch keine SiNa 's für andere Gemeindsgebiete aus.

Neuinstallationen
Neue Installation müssen vor der Übergabe an den Eigentümer durch den Installateur überprüft werden. Er hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durchführen zu lassen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern aufbewahrt werden.

Stichprobenkontrolle
Die iNFRA führt bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise (SiNa) Stichprobenkontrollen durch. Sind keine Mängel vorhanden, gehen die Kosten zulasten der iNFRA. Werden Mängel festgestellt, wird die Stichprobenkontrolle verrechnet.

Handänderungen
Bei Handänderungen empfehlen wir den Käufern, sich den Sicherheitsnachweis (SiNa) vom Verkäufer aushändigen zu lassen. Ist das darauf vermerkte Datum der letzten Hausinstallationskontrolle mehr als fünf Jahre her, ist eine Überprüfung fällig.

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